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Aktuelles 2023

Ferienprogramm 2023, Anmeldung ab dem 01. März 2023 um 13 Uhr digital möglich

 

Ab dem 01.03.2023 um 13.00 Uhr werden Anmeldungen zum diesjährigen Ferienprogramm entgegengenommen. Eine Anmeldung ist ausschließlich digital über folgenden Link

 

https://www.formulare-zidkor.de/ktsforms/findform?shortname=TRSAB_ferien21&formtecid=3&areashortname=kreis_trier_saarburg

 

möglich.

 

ACHTUNG: Der Link wird erst am 01.03.2023 um 13.00 Uhr freigeschaltet!

 

Spaß und Action in den Sommerferien

Voranmeldung zum Ferienprogramm des Kreises 2023 ab 1. März digital möglich

Ein abwechslungsreiches Programm ist in Planung: Auch in diesem Jahr veranstaltet die Kreisjugendpflege Trier-Saarburg in den ersten beiden Wochen der Sommerferien vom 24. Juli bis 4. August ein Ferienprogramm. Die Voranmeldung ist ab dem 1. März, 13 Uhr, ausschließlich digital möglich. Der Link zur Voranmeldung wird unter www.jugendbildungswerkstatt.de in der Rubrik „Aktuelles“ sowie auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de veröffentlicht.

Wie im letzten Jahr findet die Ferienfreizeit an voraussichtlich zehn verschiedenen Standorten im Kreis statt. Dabei können maximal 30 Kinder pro Gruppe teilnehmen. Das Programm wird in beiden Wochen montags bis freitags, 9 bis 16 Uhr, angeboten. Eltern und Sorgeberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Kinder jeweils ab 8 Uhr zum Standort zu bringen und bis 16.30 Uhr dort wieder abzuholen. Folgende Standorte sollen angeboten werden:

  • Gutweiler, VG Ruwer

  • Hermeskeil, VG Hermeskeil

  • Konz-Oberemmel, VG Konz

  • Konz-Könen, VG Konz

  • Schweich, VG Schweich

  • Longuich, VG Schweich

  • Zemmer-Rodt, VG Trier-Land

  • Freudenburg, VG Saarburg-Kell

  • Schoden, VG Saarburg-Kell

  • Waldweiler, VG Saarburg-Kell

Ein Platzanspruch besteht nicht. Bei der Platzvergabe ist - wie in den Vorjahren auch - der Eingang der Voranmeldung ausschlaggebend. Deshalb empfiehlt die Kreisjugendpflege interessierten Familien eine möglichst frühzeitige Voranmeldung. Da bei diesem Schritt alle notwendigen Informationen zu den Kindern abgefragt werden, sollten Eltern und Sorgeberechtigte nach Möglichkeit eigene Kinder selbst anmelden. Auf diese Weise entsteht zum einen kein zeitlicher Nachteil und zum anderen können die Eltern und Sorgeberechtigen sicherstellen, dass alle erforderlichen Angaben zu den Kindern auch gemeldet werden können.

Teilnehmen können Kinder aus dem Kreis Trier-Saarburg, die zum Zeitpunkt der Ferienaktion zwischen acht und zwölf Jahre alt sind. Sofern ein älteres Geschwisterkind dabei ist, darf das jüngere Geschwisterkind bereits im Alter von 7,5 Jahren (geboren vor dem 24. Januar 2016) mitmachen. Es können nur Kinder mitmachen, die die gesamten zwei Wochen im Ferienprogramm dabei sind. Eine tageweise Voranmeldung ist nicht möglich.

Die Kosten für das Ferienprogramm liegen für das erste Kind bei 150 Euro. Fahren zwei oder mehr Kinder einer Familie mit, so betragen die Kosten insgesamt 190 Euro. Darin inbegriffen sind die Kosten für Referent: innen und Standorte, anfallende Eintrittsgelder und Fahrtkosten sowie eine nachrangige Unfall- und Haftpflichtversicherung. Eine Verpflegung der Kinder ist durch die Eltern und Sorgeberechtigen mit Lunchpaketen zu gewährleisten. Auf Nachfrage und entsprechende Nachweise kann der Teilnahmebeitrag reduziert werden.

 

Ferienprogramm findet statt – Anmeldetermin wird schnellstmöglich veröffentlicht

 

Das beliebte Ferienprogramm des Kreises wird auch in diesem Jahr wieder in den ersten beiden Wochen der Sommerferien vom 24. Juli bis 4. August stattfinden. Ab wann eine Anmeldung möglich sein wird, gibt die Kreisjugendpflege schnellstmöglich bekannt.

 

Leider ist aufgrund von akutem Personalmangel die Organisation des Ferienprogramms in diesem Jahr ins Stocken geraten. Inzwischen sind neue Mitarbeitende eingestellt worden, die mit Hochdruck die Ferienaktion im Kreis planen.

 

Damit ist auch klar: Das Freizeitprogramm im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit kann auch in diesem Jahr angeboten werden. Wie dies genau aussieht und an welchen Standorten im Landkreis Trier-Saarburg das Ferienprogramm stattfinden kann, hängt nun maßgeblich von der Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen aus den einzelnen Verbandsgemeinden ab, die für die Arbeit mit den Kinder gewonnen werden können.

 

Sobald ein Anmeldedatum und die Standorte feststehen, wird dies an gleicher Stelle und in den üblichen regionalen Medien veröffentlicht.

 

Gerne können sich Interessierte ab 18 Jahren, die als Betreuungskräfte im Ferienprogramm mitarbeiten möchten, ab sofort bei der Kreisjugendpflege melden unter und telefonisch unter 0651/715-400.

Hier geht's zum Plakat für Betreuer:innen: Plakat Ferienspaß 2023. Egal ob jung oder alt – jede Unterstützung wird gebraucht. Die Kreisjugendpflege bietet allen Ehrenamtlichen vorab eine dreitä­gige Schulung an. Diese findet statt am 17.-18. Juni und am 1. Juli in der natur- und erlebnispädagogischen Jugendbildungswerkstatt in Kell am See.

 

 

Alltag mit Medien- Elternabend digital

Auch im Jahr 2023 wird der digitale Elternabend zur Medienerziehung und Medienkompetenz für Eltern und andere interessierte Erwachsene an jedem ersten Dienstag im Monat weitergeführt. Der erste Elternabend findet am 9. Februar um 19 Uhr statt. Auch im Jahr 2023 wird es wieder um folgende Themen gehen:

  • Medienerziehung und Medienkompetenz – Was, warum und sowieso?
  • Was machen die da? – Mediatisierte Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
  • Fake News, Cybermobbing, Sexting und Co. – Jugendmedienschutz
  • Wer zockt was? - Gaming bei Kindern und Jugendlichen
  • Mit Medien machen.  – Gemeinsam nutzen und kreativ sein?
  • Influencer, Blogger und Co …. Wer sind die und was machen die?
  • Gerne können auch weitere Themenvorschläge gemacht werden, die unter den „Nägeln brennen“. Benennen Sie uns gerne Ihre Themenvorschläge unter oder unter 0651/715-389 oder – 386. Wir nehmen die Themen dann gerne in unser Programm auf.

Die digitalen Elternabende sind Kooperationsveranstaltungen mit MEDIEN.RLP - Institut für Medien und Pädagogik e.V.

 

Der Zoom-Zugang für alle digitalen Elternabende lautet: 

Meeting-ID:  883 7967 9577

Kenncode:  224005

 

Die Zugangsdaten zum Zoom-Meeting finden Sie auch nochmals hierAlltag mit Medien - Elternabend digital

 

 

 

Fastnacht – Keine Auszeit für den Jugendschutz

Apell an alle Erwachsene, Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche

 

Die närrische Zeit ist mit so mancher Feier im Freundes- und Bekanntenkreis verbunden. Die Gemeinden locken mit ihren traditionellen Umzügen viele Besucherinnen und Besucher an, ausgelassen zu feiern. Das ist gut so und soll auch so sein! Dabei sollte allen klar sein: Fastnacht ist keine Auszeit für den Jugendschutz! Hierzu die wichtigsten Regelungen im Überblick:

 

Der/ die Jugendliche ist 14, aber noch unter 16 Jahre alt:

Vor dem Gesetz gilt als Jugendlicher bzw. als Jugendliche, wer mindestens 14 und noch nicht 18 Jahre alt ist. Alle unter 14 gelten als Kinder. Jugendliche unter 16 dürfen nicht in die Disco gehen – das gilt auch für eine Karnevalsdisco oder eine öffentliche Karnevalsparty. Die zeitlichen Beschränkungen können gelockert werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird, der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient: Kinder dürfen dann bis 22 Uhr bleiben, Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen.

Die Eltern sind dabei: Wenn die Familie gemeinsam feiern geht, sieht die Sache anders aus. Auch U16-Jährige dürfen dann bis nach Mitternacht feiern. Aber: Die Eltern haben die Verantwortung!

Alter 16 oder 17 Jahre:

Ab 16 können Jugendliche ohne Eltern bis 24 Uhr Karneval feiern! Was Alkohol betrifft, gilt auch hier die Regel: Getränke wie Bier, Wein oder Viez erst ab 16. Branntwein- und branntweinhaltige Getränke oder aber auch Alkopops sind generell erst ab 18 erlaubt. Rauchen (auch von E-Shishas und E-Zigaretten) ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet.

Der/ die Jugendliche ist im Karnevalsverein aktiv:

Bei aktiver Teilnahme an einer Prunksitzung macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Hier gibt es eine Sondergenehmigung „aus Brauchtumsgründen“. Das bedeutet: Wenn z.B. ein Gardeauftritt erst um halb zwölf beginnt, dürfen aktive Jugendliche ausnahmsweise bis zum Ende ihres Auftritts länger bleiben. Trotzdem sind die Eltern oder die Leitung der Garde dafür verantwortlich, dass derjenige oder diejenige anschließend sicher nach Hause kommt. In der Regel wird auch darauf geachtet, dass  Auftritte mit Jugendlichen nicht am Ende einer Veranstaltung drankommen.

Nach dem Umzug wird in einer Kneipe gefeiert:

In Gaststätten gelten die gleichen Regeln und Zeiten wie in Discos oder auf öffentlichen Partys: U16 nur mit den Eltern, U18 nur bis 24 Uhr.

 

Wir bitten alle Erziehungsberechtigten und Eltern mit ihren Kindern und Jugendlichen über den Alkoholkonsum zu sprechen.

 

Die Gewerbetreibenden und Gastwirte werden gebeten, den Jugendschutz auch in der Fastnachtszeit ernst zu nehmen und die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Der Apell geht auch an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst: Es geht darum, auch Verantwortung untereinander zu übernehmen. Daher soll kein Alkohol an  Personen weitergegeben werden, wenn diese das dazu notwendige Alter noch nicht haben oder sie bereits erkennbar angetrunken oder gar betrunken sind. Schließlich sind alle Erwachsenen aufgefordert, nicht wegzusehen. Jugendschutz kennt keine Auszeit und geht alle an!

 

Bei Gesprächs- und Beratungsbedarf rund um den Jugendschutz steht die Fachstelle Jugendschutz, Charlotte Beyer, Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Tel.: (06 51) 715-389 gerne zur Verfügung.