Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Jugendtaxi

sicher - vertrauensvoll - zuverlässig

 

Der Landkreis Trier-Saarburg fördert seit dem 1. Januar 2006 das Projekt „Jugendtaxi im Landkreis Trier-Saarburg“. Die Präventions- und Mobilitätsmaßnahme „Jugendtaxi" bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Landkreis Trier-Saarburg die Möglichkeit, von öffentlichen Veranstaltungen sicher nach Hause zu kommen. Oftmals überschätzen gerade junge Fahrer und Fahrerinnen ihr eigenes fahrerisches Können und es kommt durch ein ganzes Bündel von Faktoren (z.B. zu hohe Geschwindigkeit, Übermüdung, Einfluss von Alkohol und/oder Drogen, laute Musik, Imponiergehabe gegenüber Mitfahrern/-fahrerinnen) zu den typischen „Disko-Unfällen", bei denen in der Regel mehrere Jugendliche im Auto sitzen. Das Jugendtaxi ist vornehmlich eine Maßnahme, um diese Disko-Unfälle zu minimieren und den jungen Menschen eine Alternative für den Heimweg anzubieten. Daneben trägt das Jugendtaxi auch zu einer erhöhten Mobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Land bei.

Seit 2009 wird das Jugendtaxi in Kooperation mit der Stadt Trier und seit 2010 auch in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Schweich angeboten. Außerdem beteiligen sich seit dem Jahr 2017 auch die Verbandsgemeinden Konz und Ruwer an dem Projekt. Seit dem 01.01.2020 ist auch die Verbandsgemeinde Hermeskeil Kooperationspartner und fördert die Fahrten mit dem Jugendtaxi.

 

Wer kann das Jugendtaxi nutzen?

Jugendliche vom 16. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die ihren 1. Wohnsitz in der Stadt Trier oder im Landkreis Trier-Saarburg haben.

 

An welchen Tagen kann das Jugendtaxi genutzt werden?

Die Nutzung des Jugendtaxis ist beschränkt auf Freitag, Samstag, Sonntag, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie Karneval (von Weiberdonnerstag bis einschließlich der Nacht zum Aschermittwoch) jeweils von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

 

Für welche Fahrten wird der Zuschuss gewährt?

Es werden nur Heimfahrten von öffentlichen Veranstaltungen bezuschusst.

 

In welcher Höhe werden die Fahrtkosten übernommen?

Jede und jeder berechtigte junge Mensch erhält einen Zuschuss von 2,00 € pro Fahrt. Die VG Schweich, die VG Konz, die VG Ruwer, die VG Hermeskeil sowie die VG Trier-Land unterstützen das Jugendtaxi zusätzlich mit 2,00 € pro Fahrt pro Person. Der Zuschuss wird am Ende der Fahrt vom Gesamtfahrpreis abgezogen.

 

Worauf ist bei der Nutzung des Jugendtaxis zu achten?

Die Nutzung des Jugendtaxis ist bei Taxibestellung dem jeweiligen Unternehmen anzuzeigen. Ein Formular (download)  ist vor Fahrtantritt auszufüllen und dem Taxifahrer bzw. der Taxifahrerin zu übergeben. Der Personalausweis ist mitzuführen, damit die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Jugendtaxis geprüft werden kann. Die Angabe falscher Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnort) ist ein „Betrug" im Sinne des § 263 StGB und kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

Bei wem kann das Jugendtaxi angefordert werden?

 

Bei folgenden Taxiunternehmen kann das Jugendtaxi angefordert werden:

Taxizentrale Trier eG0651/ 12 0 1254292Trier
Taxi Römer GmbH06503/13 3354411Hermeskeil
Taxi Druckenmüller06502/68 0054338Schweich
Taxi Gauer-Dahm GmbH & Co.KG0651/4804854290Trier
Taxi Saarburg06581/ 999 6 44454439Saarburg

 

 

Kontaktdaten:

 

Für die Abrechnung des Jugendtaxis:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Jugendamt, Referat Jugendpflege und Sport

Susanne Haas (Verwaltungsfachangestellte)

Metternichstr. 33a
54292 Trier

0651/715-131

 

Zu inhaltlichen Fragen:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Jugendamt, Referat Jugendpflege und Sport

Charlotte Beyer 

Metternichstr. 33a
54292 Trier

0651/715-389

 

 

Das Jugendtaxi im Landkreis Trier-Saarburg wird gefördert durch die Jugend- und Sportstiftung der Sparkasse Trier.

 

Logo Jugend-und Sportstiftung